Benutzerbewertung: / 0
SchwachPerfekt 

Haftung und Verhalten beim Partnerklettern

Wie im allgemeinen Strafrecht, so gilt auch beim Absichern eines Kletterpartners, dass das Verhalten des Sichernden einerseits kausal (ursächlich) zum entstandenen Schaden gewirkt haben muß, andererseits der Sicherende fahrlässig (dh die ihm gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat) oder vorsätzlich (dh in böser Absicht) gehandelt hat. Besteht der Verdacht eines derartigen Fremdverschuldens so wird eine Verfolgung nach dem Strafgesetz über die Staatsanwaltschaft eingeleitet.

 

 

Der Sichernde ist somit angehalten die notwendigen und üblichen Sicherungsregeln einzuhalten und den Kletternden stets mit dem Blick zu verfolgen, dh mit ihm im Geiste mitzuklettern. Das Erlernen der Grundprinzipien der Sicherung kann sich ein jeder in den gängigen Anfängerkursen aneignen. Sie sind einfach und schnell erlernt. Wichtig ist, dass diese in Fleisch und Blut übergehen, dann kann einem verletzungsfreiem Klettererlebnis nichts mehr im Weg stehen.
Unter der Rubrik WO?-Plätze hier auf dieser Page findet ihr eine Auswahl diverser Kletterhallen und Outdooranlagen.

Andererseits muß einem jedem Kletterer das Risiko eines Absturz bewußt sein. Mit einem gesunden Maß an Selbsteinschätzung, sowie Eigenverantwortung können Gefahrensituationen im Vorfeld bereits vermieden bzw. auf einem Minimum reduziert werden.

Zu diesem Thema empfehlen wir ein Interview mit Stefan Winter (Ressortleiter beim DAV), das die Grundlage für diesen Beitrag lieferte: Rechtsfragen beim Klettern auf dem Outdoor Channel.

 
Banner

Events, News

Aktuelle Events in/um Wien!
Leihausrüstung Klettern
Übersicht Anbieter Wien
Hochseilklettergärten
Wien und Umgebung
Weltrekorde
Oh Eun Sun, Edurne Pasaban
Slacklines
Übersicht zum Kauf in Wien
David Lama
versucht die Erstbesteigung des Cerro Torre

Betreiber